Recht

Zwischen zwei Einsätzen läuft dein Gehalt weiter.

Unbefristet in der Zeitarbeit klingt gut. Aber was heißt das eigentlich? Wer ist dein Arbeitgeber, wer zahlt, wenn ein Einsatz endet, und woran erkennst du einen Vertrag, der dich schützt? Die wichtigsten Antworten, mit der Vorschrift dahinter.

30. September 2026 · 2 Minuten Lesezeit

Wer ist dein Arbeitgeber?

Wir. Du schließt deinen Arbeitsvertrag mit Nazareth Personal, nicht mit dem Betrieb, in dem du arbeitest. Wir zahlen dein Gehalt, melden dich zur Sozialversicherung an und sind für deinen Urlaub zuständig. Mit dem Betrieb hast du keinen Arbeitsvertrag – bis er dich fest übernimmt.

Was passiert, wenn ein Einsatz endet?

Dein Vertrag endet nicht mit dem Einsatz. Er ist unbefristet und läuft weiter und damit auch dein Gehalt.

Das ist kein Entgegenkommen von uns, sondern Gesetz. Das Risiko, dass gerade kein Einsatz da ist, trägt der Arbeitgeber, nicht du. Und dieses Recht auf Bezahlung darf kein Vertrag ausschließen oder beschränken (§ 11 Abs. 4 AÜG in Verbindung mit § 615 BGB).

In der Zwischenzeit suchen wir mit dir den nächsten Einsatz. Nach denselben Regeln wie beim ersten: Du erfährst vorher, wohin es geht, und wir sprechen den Einsatz mit dir ab.

Woran du einen fairen Vertrag erkennst

  • Er ist unbefristet – nicht nur „für die Dauer des Einsatzes“.
  • Dein Gehalt ist fest vereinbart, egal ob du gerade im Einsatz bist.
  • Es gilt ein Tarifvertrag der Zeitarbeit. Bei uns gilt das Tarifwerk des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister).
  • Dein Tätigkeitsbereich ist beschrieben. Damit ist klar, welche Arbeit man von dir verlangen darf.

Steht in einem Vertrag, dass einsatzfreie Zeit unbezahlt ist: Unterschreib so nicht. Eine solche Klausel ist unwirksam.

Und wenn der Betrieb bestreikt wird?

Dann musst du dort nicht arbeiten. In einem Betrieb, der unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen ist, darfst du grundsätzlich gar nicht eingesetzt werden. Und unabhängig davon musst du in einem bestreikten Betrieb nicht tätig werden (§ 11 Abs. 5 AÜG). Dein Arbeitsvertrag mit uns bleibt davon unberührt.

Kurz gesagt

Unbefristet heißt bei uns: ein Arbeitgeber, ein Gehalt, auch zwischen zwei Einsätzen. Und ein Mensch mit Namen und Durchwahl, der sich kümmert, wenn ein Einsatz endet.

Dieser Artikel erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.

Frag nach, was in deinem Vertrag stehen würde. Bevor du irgendwo unterschreibst, gehen wir den Vertrag mit dir durch. Ruf an: 0431 260 488-88 (Mo–Fr 06:00–17:00 Uhr).