
Unbedenklichkeitsurkunde der VBG, seit 01.03.2000
Was das aussagt: Wir führen unsere Beiträge zur
Berufsgenossenschaft seit dem 1. März 2000 ununterbrochen ordnungsgemäß ab. Die
Urkunde wird regelmäßig neu ausgestellt – und nicht, wenn etwas nicht stimmt.
Was das nicht aussagt: Nichts über die Qualität einer einzelnen
Vermittlung. Es ist ein Zuverlässigkeitsnachweis, kein Gütesiegel.


