Nicht nur mehr Geld, sondern auch eine neue Entgeltgruppe hat die Zeitarbeitsbranche laut iGZ-DGB-Tarifwerk ab dem 1. Juli: Aus der Eingruppierungsstufe 2 wurden nun die Entgeltgruppen (EG) 2a und 2b. Erstere umfasst Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind. 2b definiert Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist. Klassiker für die EG 2b ist die Ausbildung als Fahrer von Flurförderfahrzeugen.